Gerichtliche Restrukturierungsverfahren können ein wichtiger Erfolgsfaktor für das Gelingen von Sanierungen sein. Sie fördern die außergerichtliche Einigungsbereitschaft und in der tatsächlichen Durchführung bieten vor allem die Insolvenzverfahren erweiterte, wirksame Werkzeuge für schwierige Restrukturierungsthemen.
Die Anwendung gerichtlicher Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren eröffnet weitreichende Möglichkeiten für eine nachhaltige Sanierung.
Moderation von Verhandlungen und Absicherung der konsensualen Verhandlungsergebnisse
Mit den Mitteln des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) gelingen eine finanzielle Restrukturierung auch gegen opponierende Gläubiger
Unter der Aufsicht eines Sachwalters und des Gerichts kann ein zuvor geplantes, umfangreiches Sanierungskonzept mit den „scharfen“ Werkzeugen des Insolvenzrechts durch das Management umgesetzt werden
Das Insolvenzverfahren mit einem Insolvenzverwalter (mit Insolvenzplan oder übertragender Sanierung) kann eine sichere und schnelle Variante für eine Sanierung sein
Restrukturierungs- und Eigenverwaltungsverfahren benötigen eine frühzeitige, umfangreiche Vorbereitung und ein Restrukturierungskonzept als Voraussetzung vor dem Verfahrensbeginn. Verfahrensspezifische Maßnahmen und Schritte einerseits, intensivierte Kommunikation mit Stakeholdern und die operative Betriebsfortführung unter Sonderbedingungen des jeweiligen Verfahrens müssen koordiniert und gemanagt werden.
Mit unserer Expertise und insolvenzspezifischen Erfahrungen unterstützen wir Unternehmen bei der kurzfristigen Stabilisierung und Evaluierung des passenden Restrukturierungsprozesses. Wir begleiten die Vorbereitung und unterstützen verantwortlich im Verfahren die verfahrensbedingten Sonderprozesse und Restrukturierungsmaßnahmen bis zum erfolgreichen Abschluss.
Verfahren: Die Sanierungsmoderation ist ein nicht öffentliches, konsensuales Verfahren entsprechend §94 ff. StaRUG. Mit Zustimmung aller Beteiligten des Restrukturierungsplans kann dieser mit Bestätigung durch das Gericht rechtssicher umgesetzt werden.
Vorteil: Ein klarer Vorteil des Verfahrens ist die Beschränkung späterer Anfechtungs- und Haftungsansprüche für die Beteiligten. Dies kann insbesondere für neue Geldgeber ausschlaggebend sein
Unsere Leistungen:
Verfahren: Der präventive Restrukturierungsrahmen ist ein nicht öffentliches, vorinsolvenzliches Verfahren gemäß StaRUG. Im Rahmen des präventiven Restrukturierungsrahmens können außerhalb der Insolvenz diverse Finanzverbindlichkeiten restrukturiert werden, auch gegen den Willen einzelner opponierender Gläubiger.
Vorteil: Fortführungsgefährdende Maßnahmen einzelner Gläubiger können im Verfahren unterbunden werden. Im Rahmen der Abstimmungen zum Restrukturierungsplan können ungerechtfertigt opponierende Gläubiger bindend überstimmt werden
Unsere Leistungen:
Verfahren: Schutzschirmverfahren und vorläufige Eigenverwaltung sind Insolvenzverfahren. Diese gehen mit Insolvenzeröffnung in eine Eigenverwaltung über. Gemein ist beiden Verfahren, dass das bestehende Management in der Verantwortung bleibt und das Verfahren durch einen Sachwalter und das Gericht überwacht wird.
Vorteil:
Unsere Leistungen:
Verfahren: Im Gegensatz zu den anderen Sanierungsoptionen wird im Rahmen des klassischen Insolvenzverfahrens ein Insolvenzverwalter bestellt (vorläufiger Insolvenzverwalter vor Verfahrenseröffnung), der den Schuldner mit Bestellung vertritt. Aufgabe des Insolvenzverwalters ist die Stabilisierung des Unternehmens und die Wahrung der Interessen der Gläubiger. Nach Verfahrenseröffnung wird das Unternehmen typischerweise im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) oder eines Insolvenzplans saniert.
Vorteil:
Unsere Leistungen:
Umfangreiche Erfahrung aus Insolvenzverfahren, Transaktionen und Fortführungen unter Insolvenzbedingungen
Professionell und entscheidungsstark an Ihrer Seite
Ohne Geltungsdrang und wandlungsfähig für individuell passende Konstellationen